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Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt insgesamt 25.000 Euro zur Verfügung, um Jugendverbände und -vereine bei nötigen Investitionen zu unterstützen. Die Förderung beträgt maximal 1.500 Euro pro Maßnahme, Anträge sind bis 30. September 2023 beim Kreis möglich.

Eine Förderung ist für sogenannte Erweiterungs- und Ersatzbeschaffungen im direkten Umfeld der Vereins- oder Verbandsarbeit möglich. Beispiele dafür sind die Ergänzung oder der Austausch von Mobiliar, Renovierungsarbeiten oder auch neue Geräte. Die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, beispielsweise Farben oder Stifte, wird hingegen nicht bezuschusst. Gefördert werden außerdem nur zusätzliche Maßnahmen, die nicht bereits durch andere Programme gefördert werden oder die durch schon bereits vorhandene Mittel abgesichert sind.

Die Förderung bietet der Kreis im Rahmen des „Zweiten Zukunfts-Paketes zur Überwindung der Corona-Pandemie“ an, die der Kreistag im November 2021 verabschiedet hatte. Mit dem Zukunftspaket wurde auch der Kreistagsbeschluss „Die Jugend beim Weg zurück in die Normalität der Verbandsarbeit“ umgesetzt. Das Corona-Zukunftspaket des Landkreises hat bereits viele zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche gefördert.

„Wir haben damit einen wesentlichen Anteil zur Wiederaufnahme der Jugendarbeit geleistet“, betont Landrat Jens Womelsdorf. „Die in der Jugendarbeit unverzichtbaren Gruppenangebote finden wieder statt. Wir möchten sie weiter unterstützen“, so Womelsdorf.

In einem zweiten Schritt und als Ergänzung zu den bereits geförderten Maßnahmen bietet der Landkreis nun Fördergeld für Investitionen an, auch weil er hierfür Bedarf seitens der Jugendvereine und -verbände gesehen hat.

Antragsformular auf der Homepage des Kreises

Das Antragsformular sowie Informationen zur Förderung lassen sich über die Homepage des Landkreises unter www.marburg-biedenkopf.de/fim herunterladen. Die Anträge können bis zum 30. September 2023 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden. Unter dieser Mail-Adresse ist der Kreis auch bei Fragen erreichbar.

 Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 17.08.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister