weitere Infos:

Übersicht der Standorte der Glascontainer in der Stadt Neustadt (Hessen)

Stadtteil

Straße

Neustadt

Parkplatz Am Kaufpark

Neustadt

Am Gelicht (oberhalb LKW-Waschanlage)

Neustadt

An der Weißmühle – (Kunstrasenplatz)

Neustadt

Bismarckstraße 33 (ehem. Baufachmarkt Heide)

Neustadt

Niederkleiner Straße/Am Struthteich

Neustadt

Leipziger Straße

Neustadt

Wasenberger Straße/ Willingshäuser Straße

Neustadt

In der Aue

Momberg

Schützenstraße

Mengsberg

Rotebergstraße (Feuerwehr)

Speckswinkel

Am Sportfeld (Sportplatz)

Wir bitten Sie aus Rücksicht auf die angrenzenden Anwohner das Altglas unbedingt nur während der auf den Containern angebrachten Einwurfzeiten einzuwerfen.

Was gehört in die Glascontainer?

Das gehört nicht in die Glascontainer

(in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung):

·         Glasflaschen

·         Konservengläser

·         Verpackungsglas

·         Babynahrungsgläschen

·         Spiegel (Sperrmüll bzw. Restmülltonne)

·          Porzellan, Keramik und Steingut (Restmüll bzw. getrennte Anlieferung bei der Müllumladestation Marburg-Wehrda)

·          Glasgeschirr und Trinkgläser (Restmüll)

·          Blumentöpfe und Vasen (Restmüll)

·         Glüh- und Energiesparlampen (Elektroschrott)

·          Leuchtstoffröhren (Elektro- und Elektronikschrott, Sonderabfallsammlungen)

·         Fensterglas (Entsorgung als Flachglas, Abgabe z. B. bei der Müllumladestation Marburg-Wehrda)

·         Weihnachtsbaumkugeln (Restmüll)

·         Monitor- und Fernseherglas (Restmüll)

·         Lichterketten (Elektro- und Elektronikschrott)

·         Pfandflaschen (Rückgabe im Handel)

Die weiteren Entsorgungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Volle Glas-Container können direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf unter der Tel. 06465/9269- 0 oder der Stadtverwaltung Neustadt (Hessen) unter Tel.: 06692/89-28 gemeldet werden.

Bitte stellen Sie kein Glas neben den Containern ab. Versuchen Sie das Altglas an einem anderen Containerstandort zu entsorgen. Sind die Sammelcontainer auch am nächsten Containerstandort voll, nehmen Sie die Wertstoffe bitte wieder mit nach Hause und entsorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt.

Insbesondere ist es untersagt, jeglichen anderen Unrat dort abzustellen. Dies ist illegale Müllentsorgung und somit ordnungswidriges Handeln, welches ein Bußgeld zur Folge hat. Die herumstehenden Abfälle sind Stolperfallen und somit eine erhebliche Gefahrenquelle und Anziehungspunkt für Ratten und Ungeziefer.

Eine schnellstmögliche Beseitigung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch den städtischen Bauhof und fällt somit der Allgemeinheit zur Last.

Neustadt (Hessen), den 17.10.2022

Der Magistrat

der Stadt Neustadt (Hessen)

Thomas Groll

Bürgermeister