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Die Stadt Neustadt (Hessen) möchte gemeinsam mit der EKM „Energieeffizienz Kommunal Mitgestalten“ im Rahmen des Pilotprojektes „Energiewendebegleiter“ einen Fördertopf für „kleinere“ CO2 Reduzierungsmaßnahmen den Einwohnerinnen und Einwohnern Neustadts zur Verfügung stellen. Der Fördertopf wird durch die Kommune selbst verwaltet. Das Projekt „Energiewendebegleiter“ hat das Ziel, Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu begleiten und zu unterstützen.

Ziele sind:

  • Maßnahmen von Bürgern zur CO2 Reduzierung und zur Steigerung der Energieeffizienz finanziell zu unterstützen.
  • Durch das Engagement und die Vorbildfunktion der Stadt die Notwendigkeit des Klimaschutzes auf regionaler Ebene in den Focus zu rücken.
  • Die Aktivität der Stadt und des Pilotprojektes des Energiewendebegleiters positiv zu besetzen und zu kommunizieren.
  • Mit dem Bürger in direkten Kontakt zu kommen.
  • Den Aufwand der Antragstellung für den Bürger möglichst niedrig zu halten.

Die Idee ist, dass die Stadt Neustadt (Hessen) eine festgelegte Anzahl an Förderungen je festgelegter

Fördermaßnahmen zur Verfügung stellt und selbst gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern verwaltet. Wenn einzelne Fördermaßnahmen nicht in der geplanten Anzahl nachgefragt werden, kann das Geld auf die anderen Fördermaßnahmen übertragen werden. Es sollen pauschale Beträge je Maßnahme ausgezahlt werden (Aufstellung siehe oben). 

Der Förderschwerpunkt liegt nicht zuletzt aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklung auf dem Thema: „Rund ums Heizen“.

•           Durchführen eines „Hydraulischen Abgleichs“                                         

50 € je Anlage

•              Kauf und Montage von Energieeffizienz-Heizungsumwälzpumpen

50 € je Pumpe

•             Kauf und Einbau von Elektronischen Heizkörperventile   50 % max.   

150 € je „Set“ 

•             Holz- Pelletöfen Öfen als weitere Wärmequelle                                       

200 € pro Ofen

Voraussetzungen für eine Förderung ist, dass die Maßnahme in Neustadt (Hessen) umgesetzt wird.

Die Förderanträge werden von der Verwaltung je festgelegter Maßnahme vorbereitet und den Antragstellern zum noch notwendigen Ausfüllen zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Antragstellung direkt bei der EKM für das gleiche Vorhaben wird ausgeschlossen und ist Teil der Förderbedingungen.

Dauer: Die Maßnahme soll zum 01.10.2022 beginnen und für die Dauer von 2 Jahren laufen.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt jeweils zum Jahresende. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind auf 10.000 Euro begrenzt.

Anträge sind formlos in schriftlicher Form (postalisch oder E-Mail) an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) zu richten. Förderfähig sind nur Beschaffungsmaßnahmen, die nach dem 1.10.2022 erfolgt sind.

Eine Rechnungskopie ist beizufügen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Programm endet zum 30.9.2024.

Neustadt (Hessen), den 17.10.2022

Der Magistrat

Thomas Groll

Bürgermeister