Bei Herstellung/ Erneuerung von Wasserhausanschlussleitungen sind in der Kernstadt der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke zuständig. Maßnahmen in den Stadtteilen sind mit der Veranlagungsbehörde/ Betriebsamt der Stadt Neustadt abzuklären.
Bei Herstellung/ Erneuerung von Wasserhausanschlussleitungen sind in der Kernstadt der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke zuständig. Maßnahmen in den Stadtteilen sind mit der Veranlagungsbehörde/ Betriebsamt der Stadt Neustadt abzuklären.