weitere Infos:

Es ist vermehrt festzustellen, dass Abfallbehälter und Sperrmüll zu früh, teilweise mehrere Tage, vor dem eigentlichen Abfuhrtermin herausgestellt werden. Außerdem werden dabei oftmals Gehwege und Straßenflächen blockiert.

Wir weisen darauf hin, dass die Abfallbehälter und der Sperrmüll frühestens am Abend vor der Abfuhr an die Straße gestellt werden dürfen. Sie müssen dabei so aufgestellt werden, dass weder Fußgänger noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden.

Sollten Sie unsicher bezüglich des für Sie gültigen Abfuhrtages sein, empfehlen wir die Verwendung der MZV-App  (Informationen: https://mzv-biedenkopf.de/mzv-app/). Außerdem finden Sie Ihren jeweiligen Abfuhrbezirk im Abfallkalender des MZV, der zu Beginn des Jahres an alle Haushalte verteilt wurde.

Neustadt (Hessen), 19. Januar 2024

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT


Thomas Groll
Bürgermeister