weitere Infos:

Die Amtszeit des Schiedsmannes und des Schiedsmann-Stellvertreters der Stadt Neustadt (Hessen) läuft im Januar 2024 ab.

Zur Besetzung der Stelle des Schiedsamtes sind von der Stadtverordnetenversammlung Schiedspersonen für die Amtszeit von fünf Jahren zu wählen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Einzelheiten dazu regelt der § 3 des Schiedsamtsgesetzes. 

Gemäß § 4 Abs. 3 des Schiedsamtsgesetzes machen wir hiermit bekannt, dass die Wahl einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes (Schiedspersonen) sowie einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters demnächst in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen wird.

An der Übernahme des Amtes interessierte Personen können sich dieser Wahl stellen. Sie werden gebeten, sich mit dem Ordnungsamt der Stadt Neustadt, ( 06692/8913, bis zum

29. Februar 2024 in Verbindung zu setzen. Hier können auch weitere Informationen zum Amt selbst, bzw. den Qualifikationserfordernissen eingeholt werden.

Neustadt (Hessen), 19. Januar 2024

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister