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Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie, müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Wechsel wird in zwei Schritten, gestaffelt nach Geburtsjahren sowie nach Ausstellungsjahr stattfinden.

Derzeit werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in Papierform (graue oder rosafarbene Dokumente) ausgestellt wurden. Hierbei ist das Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie folgt gestaffelt:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen - Frist zum Umtausch

Vor 1953                  19.01.2033

1953 – 1958             19.01.2022

1959 – 1964             19.01.2023

1965 – 1970             19.01.2024

1971 oder später      19.01.2025

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: aktueller Führerschein sowie ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.

Die Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf bittet Kund*innen darum, sich frühzeitig um den Umtausch ihres Führerscheins zu kümmern und nicht bis kurz vor Ablauf der Umtauschfrist zu warten. So können unnötig lange Wartezeiten auf einem Termin am Ende der Frist oder sogar eine Fristüberschreitung vermieden werden.

Derzeit stehen ausreichend Umtauschtermine bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung. Ihren individuellen Termin buchen Sie sich bitte über das Terminportal https://termin.marburg-biedenkopf.de. Für Fragen ist die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.

NEU – Onlinebeantragung ab 16.10.2023

Ab dem 16.10.2023 besteht die Möglichkeit den Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein online bei der Fahrerlaubnisbehörde Marburg-Biedenkopf zu beantragen. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr zwingend notwendig.

Zum Online-Antragsportal gelangen Sie über die Homepage des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de) oder direkt über den nachfolgenden QR-Code:

Neustadt (Hessen), 19.10.2023

STADT NEUSTADT (HESSEN)

DER MAGISTRAT

Thomas Groll

Bürgermeister