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Hunde in der Stadt haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den Wohngebieten. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.

Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Stadt bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten.

Wir wollen Sie auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen. Für gefährliche Hunde im rechtlichen Sinne gelten weitergehende Regelungen

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Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

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Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

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Während der Nachtzeit sind im ganzen Gemeindegebiet/auf allen Gemarkungen Hunde an der Leine zu führen.

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Im Innenbereich sollten auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine geführt werden.

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In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.

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Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

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Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Diese Pflichten gelten auch für Flächen, die der Nahrungsmittelerzeugung oder der Erzeugung von Futtermitteln für Tiere (landwirtschaftliche Flächen) dienen.

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Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

                                             

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie:

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die Sie im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) erwerben können. Als Service halten wir Hundetüten in aufgestellten Spenderboxen, insbesondere im Bürgerpark, aber auch an anderen Punkten des Stadtgebietes und in den Stadtteilen sowie im Bürgerbüro, kostenlos für unsere Hundehalter bereit.

Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder angesprungen, gebissen oder auch nur geängstigt haben, oder es ist zu Beißereien mit anderen Hunden gekommen. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften über das Halten und Führen von Hunden beachtet werden.

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

35279 Neustadt (Hessen), 25. Juli 2023                           

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister