Der Kirmeskrammarkt am Montag, den 05. Juni 2023, von 08.00 – 18.00 Uhr, findet wieder auf der Straße „Lehmkaute“ statt.
Die Marktstände stehen auf dem Straßenabschnitt zwischen den Einmündungen Turnerweg und Rabenaustraße. Aus diesem Grund besteht dort (absolutes) Haltverbot am 05. Juni 2023, ab 06.00 Uhr – 20.00 Uhr.
Am 05. Juni 2023 werden vom Verbot lediglich Fahrzeuge von Veranstaltungsteilnehmern mit Sonderausweis ausgenommen.
Entgegen dem Verbot haltende oder parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.
Neustadt (Hessen), den 19. Mai 2023
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister