der Städte und Gemeinden Amöneburg, Borken, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Gießen, Kirchhain, Lollar, Marburg, Neuental, Neustadt (Hessen), Schwalmstadt, Stadtallendorf, Wettenberg und Willingshausen

Seit den späten 1960er Jahren überträgt die 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Borken und dem Umspannwerk Gießen/Nord (LH-11-3002) zuverlässig Strom und trägt somit zur Versorgungssicherheit in der Region bei.

Die stromführenden Leiterseile nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer und müssen erneuert werden. Hierfür ist ein Leiterseiltausch auf Hochtemperaturseile vorgesehen, da die bestehende Leitung bei hohen Nord-Süd-Transiten an die Auslastungsgrenze kommt. Die mit Hochtemperaturleiterseilen verbundene Erweiterung der Stromtragfähigkeit auf 4.000 A (Netzverstärkung) ist eine wirksame Maßnahme, um mögliche Überlastungen im Übertragungsnetz zu vermeiden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur als Projekt P133 im Netzentwicklungsplan bestätigt und vom Bundestag im Bundesbedarfsplangesetz (als Vorhaben 65) verabschiedet.

TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten entlang der ganzen Trasse durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt bei bestimmten Artengruppen die konkrete Überprüfung auf den von der Leitungstrasse betroffenen Grundstücken, um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen. Nach den Überblickskartierungen (sowie den bereits für die betreffenden Gemeinden angekündigten Kartierungen von Haselmaus und Fledermaus) erfolgen in einem weiteren, letzten, Schritt ab April 2023 noch die Kartierungen von Brutvögeln, Amphibien, Reptilien sowie xylobionten Käfern.

Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Umweltplanung, Raiffeisenstr. 7, 35410 Hungen. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen, wie der Witterung, ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flächen entlang der Trasse betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden.

Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Werden Kartierhilfen ausgebracht, so verbleiben diese über einen längeren Zeitraum auf den Flächen und werden regelmäßig kontrolliert. Die nachfolgend genannten Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen

Im Regelfall werden keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Art und Umfang der Kartierungsarbeiten mit Ausbringung von Kartierhilfen

Die Kartierung der Brutvögel und der Käfer erfolgt lediglich durch Begehungen. Ein Ausbringen von Kartierhilfen ist hierbei nicht notwendig.

Für die Kartierung der Amphibien werden, neben der Erfassung und Bestimmung durch Sichtbeobachtungen und Laichplatzkartierungen, künstliche Verstecke oder Wasserfallen (Reusen) verwendet. Zur Erfassung der Reptilien finden Sichtbeobachtungen statt. Zudem werden künstliche Verstecke ausgebracht.

 

Termine
Beginn der Kartierungen: April 2023
Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: Juni 2024

 

Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie der beigefügten Flurstückliste und der Überblickskarte entnehmen, die Sie auch auf unserer Projektwebseite im Internet nachsehen können: https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-borken-giessennord-karben

Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Dr. Marco Bräuer
T +49 (0)177 3473896
E Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

tennet.eu

 

Wird veröffentlicht.

Neustadt (Hessen), den 17. April 2023

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)                                                                                          
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister