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Die Stadt Neustadt (Hessen) sucht zum 01.08.2023

 

zwei Auszubildende (w/m/d) in der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA)

zur/zum Erzieher/in

 

Wir bieten Ihnen:

  • Attraktive Vergütung nach Tarif des TVAöD, inklusive einer Jahressonderzahlung
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Option der Übernahme im Anschluss an die Ausbildung
  • Professionelle Begleitung während der gesamten Ausbildung
  • Eine freundliche, partnerschaftliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre

Ihr Aufgabengebiet:

  • Sie lernen ein sozialpädagogisches Arbeitsfeld kennen, in dem Kinder unterschiedlicher Altersstufen auf ihren individuellen Entwicklungswegen begleitet werden.
  • Dieses Ausbildungsmodell sieht für die komplette Dauer der Ausbildung ein wöchentliches Theorie-Praxis-Verhältnis von 2-3 Tagen Praxis / 2-3 Tagen Begleitunterricht vor (Wechselt je Schule und Ausbildungsjahr).
  • Sie werden zunehmend Verantwortung in der Gestaltung der pädagogischen Arbeit übernehmen und machen erste Erfahrungen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien.
  • Sie entwickeln gemeinsam mit den Kindern spannende Projekte und Angebote in den Bereichen der Bildung, Erziehung und Betreuung.
  • Sie arbeiten und lernen gemeinsam in aufgeschlossenen Teams

Sie bringen mit:

  • eine Zusage einer Fachschule
  • Pädagogisches Geschick, Einfühlungsvermögen und Begeisterung im Umgang mit Kindern
  • Soziales Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Kreativität und Fantasie
  • Arbeiten gerne in einem fachlich-interdisziplinären und qualifizierten Team
  • Gesundheitliche Eignung – ausreichende Immunität gegen Masern

Ein Mitwirken in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wäre vorteilhaft. 

Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungen, die Sie bitte bis zum 03.04.2023 an den Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen) oder

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.  

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein (ohne Umschlagsmappe, keine beglaubigten Kopien notwendig). Kosten für die Bewerbung oder für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden nicht erstattet.

 

Neustadt (Hessen), 13.03.2023

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister