weitere Infos:

Die Jugendsammelwoche des Hessischen Jugendringes findet in diesem Jahr vom

 

23. März bis 06. April 2023

statt.

Dabei sein ist alles! Hessens Jugend sammelt. Denn sinnvolle Jugendarbeit braucht Unterstützung.

Jugendarbeit ist wertvoll, aber nicht ganz kostenlos. Der neue Anstrich im Gruppenraum, sozial verträgliche Teilnehmerbeiträge in der Sommerfreizeit oder ein paar aktuelle Spiele und Materialien für die Gruppenstunde – sinnvolle Jugendarbeit braucht Unterstützung. Jugendarbeit wird vom Einsatz ehrenamtlich Engagierter getragen. Aber ganz ohne finanzielle Unterstützung geht es eben auch nicht. Deswegen geht Hessens Jugend sammeln. Und das schon seit nunmehr 70 Jahre. Jugendsammelwoche bedeutet, dass junge Menschen von Tür zu Tür gehen und um Unterstützung für ihre konkreten Pläne vor Ort bitten. In diesem Jahr vom 23.03. bis 06.04.2023.

Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein hat, wie bereits sein Amtsvorgänger, die Schirmherrschaft für die Jugendsammelwoche übernommen.

Die sammelnden Gruppen erhalten 70 % der gesammelten Gelder. 30 % erhält das Jugendamt. Das Jugendamt verwendet diese Gelder für die Jugendarbeit im Kreis, oft erhält auch die sammelnde Gruppe den Anteil des Jugendamtes zusätzlich. Die restlichen 30 % der Sammelgelder dienen zum einen zur Deckung der Ausgaben für Materialien, Druckkosten, Porto etc. im Rahmen der Jugendsammelwoche, zum anderen verwendet der Hessische Jugendring die Mittel für überregionale Projekte der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen. 

Die hessischen Jugendverbände und der Kreisjugendring Marburg- Biedenkopf bitten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger um ihre Unterstützung, um auch 2023 dazu beizutragen, dass die ehrenamtlich geleistete Kinder- und Jugendarbeit weiterhin ein wichtiges Angebot für Kinder und Jugendliche im Landkreis und in Hessen bieten.

Sammelberechtigt sind die Gruppen der im Hessischen Jugendring vertretenen Jugendorganisationen des Landes Hessen und sonstige Jugendgruppen, die auf dem Gebiet der deutschen Jugendpflege tätig sind und dem Kreisjugendpfleger bekannt sind.

Bei Gruppen mit Minderjährigen muss mindestens eine erziehungsbeauftragte Person über 18 Jahre anwesend sein. Die Sammlerinnen und Sammler müssen das 10. Lebensjahr vollendet haben. Für beteiligte Minderjährige unter 16 Jahren muss die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegen. Bei einer Aufteilung der Gruppe innerhalb einer Straße müssen Minderjährige unter 16 Jahren mindestens zu dritt sein.

Interessierte Vereine/Jugendgruppen melden sich ab sofort im Rathaus bei   Sonja Stark, Zimmer 2, Tel. 06692/89-22 o. per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (vormittags von 8.00 – 13.00 Uhr).

Wir bitten die Bevölkerung, die Sammlung zu unterstützen.

Neustadt (Hessen), 09.03.2023                                                    

Stadt Neustadt (Hessen)
Der Magistrat

Thomas Groll                                                                                                                                                                                                  Bürgermeister