Norbert Gies als stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher verabschiedet
Jede Kommune in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Justizverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Kommune- durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung - von dem Direktor des zuständigen Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Kürzlich wurde im Kirchhainer Amtsgericht der stellvertretende Vorsteher des Ortsgerichts Neustadt Norbert Gies von Direktorin Andrea Hülshorst im Beisein von Bürgermeister Thomas Groll und Geschäftsstellenleiterin Stephanie Samsa verabschiedet. Der langjährige Leiter des hiesigen Ordnungsamtes versah dieses Amt seit 2012 und vertrat zunächst Ortsgerichtsvorsteher Hubert Brühl und dann dessen Nachfolger Joachim Riehl.
Direktorin Hülshorst dankte Norbert Gies für sein Engagement und betonte die Wichtigkeit von ehrenamtlichem Engagement für unser Gemeinwesen. Bürgermeister Groll schloss sich seiner Vorrednerin an und überreichte ein kleines Präsent als „Dankeschön“ der Kommune.
Im Anschluss wurde Bernd Schneider zum neuen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher ernannt und von der Amtsgerichtsdirektorin vereidigt.