weitere Infos:

Wir erinnern an die Abgabe von Anträgen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2022 bis spätestens zum 28. Februar 2023.

Nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen und Prüfung der Antragsvoraussetzungen erfolgt die Entscheidung durch den Magistrat und der Antragsteller erhält einen Bewilligungsbescheid.

Antragsunterlagen sind

  • Antragsvordruck
  • Meldebescheinigung des Kindes oder Ärztliche Bescheinigung
  • Gebührenquittungen der Restmüllsäcke oder Änderungsbescheid des MZV Biedenkopf

35279 Neustadt (Hessen), 25.11.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister