weitere Infos:

Der Müllabfuhrzweckverband erinnert an die pünktliche Zahlung der Abfallgebühren zum

Stichtag 15.11.2022. Die Höhe der Zahlung ist dem zuletzt zugestellten Gebührenbescheid zu entnehmen. Da der MZV Mehrjahresbescheide erstellt, gelten die mit dem letzten Abgabenbescheid festgesetzten Zahlungen auch für Folgejahre. Der Mehrjahresbescheid gilt so lange, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

Bei der Überweisung auf eines unserer Bankkonten ist darauf zu achten, dass als Verwendungszweck die jeweilige Kundennummer mit angegeben wird.

Zahlungen, die verspätet eingehen, werden angemahnt. Der MZV hat die gesetzliche Verpflichtung, schon bei der ersten Mahnung einer verzögerten Zahlung Mahngebühren und

Säumniszuschläge zu erheben. Auf die Erhebung dieser Zusatzkosten kann daher nicht verzichtet werden.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach
Telefon: 06465 9269-13 oder 06465 9269-11,
Fax: 06465 9269-26,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 25.10.2022

 

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister