weitere Infos:

Bei einem Einbruch in das Haus der Vereine wurde der Computer des Ortsgerichtsvorstehers entwendet. Auf dem Gerät sind die Daten der aufgenommenen Sterbefallanzeigen und der beim Ortsgericht angezeigten Erbausschlagungen gespeichert.

Betroffen sind folgende Datenarten:

Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Postleitzahl und Ort von Verstorbenen und Angehörigen, auch minderjährigen Personen aus dem Zeitraum 2019 bis heute.

Es sind keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DS-GVO) betroffen.

Die Daten sind verschlüsselt und mit einem Passwort geschützt.

Aus heutiger Sicht lässt sich ein tatsächlich erfolgter Zugriff auf die Daten weder nachweisen noch ausschließen. Es ist jedoch überwiegend wahrscheinlich, dass die oben beschriebene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten tatsächlich ohne Folgen geblieben ist und bleibt. Ein Zugriff auf die o. g. Daten wäre lediglich mittels der zulässigen Benutzerkennung und Passwort möglich. Es bedarf hoher krimineller Energie, um den Zugang zu den Daten zu erlangen. Es ist allerdings nicht vollständig ausgeschlossen.

Eine Meldung an den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Hessen ist erfolgt.

Bei weiteren Rückfragen bitten wir Sie, sich an unsere Datenschutzbeauftragten Christian Ruhl unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu wenden.

Neustadt (Hessen), den 28.09.2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister