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Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasserentnahme auf Friedhöfen für private Zwecke, etwa Gartenbewässerung, nicht gestattet ist.

Gleiches gilt für die Entnahme aus aufgegebenen kommunalen Wasserversorgungsanlagen.

Zuwiderhandlungen werden bei Bekanntwerden verfolgt.

Neustadt (Hessen), den 9. September 2022

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister