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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat am 11.11.2019 den Beitragssatz für den wiederkehrenden Straßenbeitrag beschlossen. Dieser beträgt für den Erhebungszeitraum 2019-2022 im Abrechnungsgebiet 1 - Neustadt-Kernstadt - 0,12€/m² Veranlagungsfläche.

Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr, sodass Beiträge erst im Folgejahr fällig werden.

Die Bescheiderstellung für das Veranlagungsjahr 2019 erfolgte aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie erst im Februar 2021.

Für das Veranlagungsjahr 2020 werden die Beitragsbescheide voraussichtlich Mitte November 2021 an die Grundstückseigentümer der Kernstadt versendet.

Neustadt (Hessen), den 22. Oktober 2021

Stadt Neustadt (Hessen)

DER MAGISTRAT

Thomas Groll

Bürgermeister